Swissdec Standards
Swissdec
Standards
Swissdec entwickelt gemeinsam mit Partnern schweizweit gültige Standards.
Die Standards werden in Richtlinien abgebildet und stehen den ERP-Herstellern, Unternehmen und den Versicherern sowie Behörden zur Verfügung.
Fachliche und technische Dokumentation der Swissdec Standards

Lohnstandard-CH (ELM)
Das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) ermöglicht die standardisierte, vereinfachte und komplett elektronische Deklaration der Lohndaten an Versicherungen und Behörden - direkt aus dem Lohnprogramm.

Leistungsstandard-CH (KLE)
Mit KLE können alle mit einer Schadensabwicklung (Unfall oder Krankheit) verbundenen Prozessschritte - von der Ereignismeldung bis zum Fallabschluss - über denselben Kanal abgewickelt werden.

Swissdec Unternehmens-Authentifizierung (SUA)
Wenn vertrauliche und besonders schützenswerte Daten übermittelt werden, garantiert SUA die Authentifizierung des Unternehmens.
Gültige Versionen der Standards
Swissdec
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AHV/FAK |
UVG, UVZG, KTG |
BVG |
Lohn- |
Statistik |
Quellen- |
Start
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Neuste Ausgabe |
Publikation der Richtlinien |
ELM 5.0 |
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01.02.2022 |
12.03.2024 |
31.03.2020 |
KLE 1.1 |
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01.02.2022 |
12.10.2023 |
01.09.2018 |
SUA 1.0 |
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01.02.2022 |
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05.10.2019 |
ELM 4.0 |
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siehe Hinweis |
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Hier finden Sie die gültigen Versionen der Swissdec Standards.
Hier finden Sie die gültigen Versionen der Swissdec Standards.
Hier finden Sie die gültigen Versionen der Swissdec Standards.
Abschaltung ELM 4.0
Mit dem Lohnstandard-CH (ELM) Version 5.0 kamen wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit der Quellensteuerabrechnung. Die Quellensteuer-Übermittlungen über ELM 4.0 genügen den rechtlichen Ansprüchen nicht mehr. Nur mit der Version ELM 5.0 ist es den Steuerverwaltungen möglich, vollständig korrekte Daten zu erhalten, die auch automatisiert verarbeitet werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Wechsel auf die Version ELM 5.0 voranzutreiben.
Gültigkeit von ELM 4.0
- Quellensteuer
Löhne aus dem Abrechnungsjahr 2025 können noch bis am 31. März 2026 mit ELM 4.0 übermittelt werden. - Weitere Domänen
(AHV/FAK, UVG, UVGZ, KTG, Statistiken, usw.)
Lohnmeldungen weiterer Domänen können noch bis zum 30. Juni 2026 mit ELM 4.0 übermittelt werden.
Pflicht zur Nutzung von ELM 5.0 oder höher
- Quellensteuer
Für das Abrechnungsjahr 2026 (Löhne ab 1. Januar 2026) ist zwingend ELM 5.0 oder höher erforderlich.
Bitte informieren Sie auch Ihre Kunden über die geplante Abschaltung von ELM 4.0.