Update 2: Entwicklung Lohnstandard-CH (ELM)

ELM Version 4.0

Der Lohnstandard-CH (ELM) Version 4.0 bleibt in einer noch nicht definierten Übergangsfrist parallel zur Version 5.0 unterstützt. Damit ab 01.01.2021 eine erfolgreiche Übermittlung von QST-Abrechnungen mit Lohnstandard-CH (ELM) Version 4.0 garantiert werden kann, müssen jedoch folgende Änderungen betreffend Lohnstandard-CH (ELM) Version 4.0 berücksichtigt werden:

  • Das satzbestimmende Einkommen muss neu zwingend übermittelt werden. Fehlt das satzbestimmende Einkommen, so wird die Meldung ab 01.07.2021 abgewiesen (Warnung ab 01.01.2021).
  • Oft werden bei den Personendaten Referenzen für Arbeitsstätten übermittelt, die in den Unternehmensdaten nicht vorhanden sind. Meldungen mit solchen unlogischen Referenzen werden ab 01.07.2021 abgewiesen (Warnung ab 01.01.2021).
  • Der in der Meldung adressierte Kanton muss mit dem anspruchsberechtigten Kanton der Quellensteuer übereinstimmen. Stimmt der Kanton nicht überein, wird die Meldung ab 01.07.2021 abgewiesen (Warnung ab 01.01.2021).

Merkblatt Quellensteuer

QST-Berechnungsbeispiele

Für die Umsetzung der harmonisierten Quellensteuerberechnung mit ELM V4.0 stehen nun neue Berechnungsbeispiele (Anhang 1 Beispiele QST-Berechnung 20200220_20201202) zur Verfügung, welche basierend auf Rückmeldungen von Treuhandfirmen, Unternehmen, ERP-Hersteller und Kantonen zusammengetragen wurden. Für ausgewählte Berechnungs-beispiele wurden auch XML-Referenzdaten erarbeitet und stehen demnächst auf dem Swissdec lab zur Verfügung.

Frequently Asked Questions (FAQ)

Basierend auf den oben erwähnten Rückmeldungen wurde in der Fachgruppe Steuern eine erste Version der FAQ ‘Quellensteuer’ erstellt. Die Publikation erfolgt in Kürze.

Quality Tool

Der erste Prototyp des Quality-Tools ist aktuell bei einzelnen ERP-Herstellern im Feldtest und wird in Kürze allen zur Verfügung stehen. Aktuell werden damit Quellensteuer-Testfälle der ELM V4.0 abgedeckt.

Anpassungen der Regeln bei der Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020 des BFS

An den Regeln zur Lohnstrukturerhebung wurden einige kleine Anpassungen vorgenommen. Jene werden demnächst in einer neuen Ausgabe des «Anhang 2 für die Schweizerische Lohnstrukturerhebung_20130514_20201120» ELM V4.0 publiziert:

Richtlinien ELM

Wichtige Information!

Das Schreiben des Bundesamtes für Statistik (BFS), das den im Rahmen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020 befragten Unternehmen zugestellt wird, enthält besondere Anweisungen im Zusammenhang mit Arbeitsmarktmassnahmen während der Pandemie (COVID-19). Diese besonderen Anweisungen gelten nicht für Unternehmen, die sich für die Teilnahme an der LSE2020 mittels des Lohnstandard-CH (ELM) V4.0 entscheiden.

ELM Version 5.0

Die Planung für die Testfälle für ELM V5.0 sieht weiterhin vor, dass Ende Q4/2020 die Testfälle als Draft und Ende Q1/2021 als finale Version vorliegen.

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