ELM Version 5.0 bringt viele positive Neuerungen, welche im Markt einen grossen Mehrwert erzeugen. Nachdem die Anforderungsspezifikationen definiert waren, sind nun im Rahmen der Entwicklungsarbeiten an den Testfällen einige Herausforderungen im Umfeld von Covid-19 entstanden, welche die zeitliche Umsetzung stark tangieren.
Wir haben uns deshalb entschieden, das Vorgehen so anzupassen, dass wir neben der Entwicklung der Testfälle ELM Version 5.0, die ERP-Hersteller auch bei der Umsetzung der harmonisierten Quellensteuerberechnung mit ELM Version 4.0 unterstützen.
Dieses neue Vorgehen soll einen Beitrag dazu leisten, dass die Unternehmen ab 01.01.2021 die Quellensteuerabrechnungen nach den neuen gesetzlichen Grundlagen übermitteln können.
Das bedeutet für die Weiterentwicklung von ELM Version 5.0 folgendes:
ELM V 5.0 | Ursprüngliche Planung | Neue Planung |
Testfälle Draft | Q2 2020 | Q4 2020 |
Testfälle Final | Q3 2020 | Q1 2021 |
Die Unterstützung der ERP-Hersteller, welche die Quellensteuerberechnung mit ELM Version 4.0 umsetzen beinhaltet folgendes:
- Alle durch die Fachgruppe Steuern beantworteten Fragen im Zusammenhang mit der Quellensteuer, werden laufend in einer FAQ-Liste auf der Swissdec-Homepage publiziert.
- Die heute bestehenden XML-Berechnungsbeispiele für das Jahres- und Monatsmodell werden mit weiteren Beispielen für die Version ELM 5.0 wie auch für ELM 4.0 ergänzt und auf Swissdec lab publiziert.
- In einer ersten Version soll das Quality-Tool den ERP-Herstellern eine automatisierte Prüfung ihrer XML-Files mit der Quellensteuerabrechnung ELM Version 4.0 ermöglichen. Die neuen XML-Beispiele und eine erste Draft-Version des Quality-Tools soll den ERP-Herstellern im Q3 2020 zur Verfügung stehen.
Damit ab 01.01.2021 eine erfolgreiche Quellensteuerübermittlung mit ELM Version 4.0 garantiert werden kann, müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Die Struktur des XML-Files gemäss ELM Version 4.0 darf nicht verändert werden.
- Alle Elemente wie zum Beispiel die Historisierung und Rekapitulation müssen wie bis anhin korrekt übermittelt werden.
- Das satzbestimmende Einkommen muss bei der Übermittlung des XML im <Current> wie auch bei Korrekturen im <Correction> <old> und <new> immer abgefüllt werden. Wenn das satzbestimmende Einkommen fehlt, wird die Meldung ab 01.01.2021 abgewiesen.
- Oft sind bei den Personen Referenzen für Arbeitsstätten aufgeführt, die in den Unternehmensdaten nicht vorhanden sind. Meldungen mit solchen unlogischen Referenzen werden ab 01.01.2021 abgewiesen.
- Der QST-Tarifcode D für den Nebenerwerb darf ab 01.01.2021 nicht mehr verwendet werden.
- Die QST-Tarifcodes R, S, T und U für den Kanton Tessin kommen neu zur Anwendung für Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien, die täglich nach Italien zurückkehren.
Die korrekte Berechnung der Quellensteuer ab 2021 liegt in der Verantwortung der ERP-Hersteller und wird in ELM Version 4.0 nicht Swissdec-zertifiziert.
Weitere Informationen
Wir werden in regelmässigen Abständen per E-Mail über die Entwicklung und die nächsten Schritte informieren.